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   OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 B 17/22   

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https://dejure.org/2022,23172
OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 B 17/22 (https://dejure.org/2022,23172)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.05.2022 - 6 B 17/22 (https://dejure.org/2022,23172)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - 6 B 17/22 (https://dejure.org/2022,23172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, StVG § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, StVG § 2a Abs. 2 Satz 2, StVG § 28 Abs. 3 Nr. 1, OWiG § 67 Abs. 1 BGB § 133, BGB § 157
    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; Rechtskraft eines Bußgeldbescheids; Auslegung einer Erklärung als Einspruch

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 B 17/22
    Dieses Schreiben enthält folgende Erklärung: "Gegen den gegen den Betroffenen gerichteten Bußgeldbescheid wird im Übrigen Einspruch eingelegt." Nach den hier entsprechend anzuwendenden allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133 157 BGB (zur Auslegung von Prozesserklärungen: BVerwG, Urt. v. 27. April 1990 - 8 C 70.88 -, juris) durfte die Antragsgegnerin diese Erklärung nicht als bloße Ankündigung eines Einspruchs auffassen.
  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.164

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 B 17/22
    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass die von § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG angeordnete Bindungswirkung auch dann eintritt, wenn der Bußgeldbescheid ohne eine Überprüfung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit bestandskräftig wird (BayVGH, Beschl. v. 11. Januar 2022 - 11 ZB 21.164 -, juris Rn. 13 ff.; zu § 4 Abs. 5 Satz 4 StVG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Mai 2015 - 1 S 71.14 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 1 S 71.14

    Aufbauseminar; Bindungswirkung an rechtskräftige Entscheidung; keine inhaltliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 B 17/22
    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass die von § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG angeordnete Bindungswirkung auch dann eintritt, wenn der Bußgeldbescheid ohne eine Überprüfung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit bestandskräftig wird (BayVGH, Beschl. v. 11. Januar 2022 - 11 ZB 21.164 -, juris Rn. 13 ff.; zu § 4 Abs. 5 Satz 4 StVG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Mai 2015 - 1 S 71.14 -, juris Rn. 8).
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